AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Adlon Day Spa

A. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Adlon Holding GmbH als Betreiber des Adlon Day Spa (nachfolgend „Adlon Day Spa“) mit dem Vertragspartner des Adlon Day Spa (nachfolgend „Gast“) über die Benutzung der Einrichtungen des Adlon Day Spa und die Inanspruchnahme von Behandlungen, Anwendungen und alle für den Gast zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend zusammen „Spa-Leistungen“) des Adlon Day Spa.

2. Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, auch wenn das Adlon Day Spa diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Das Adlon Day Spa widerspricht bereits jetzt etwaigen Gegenbestätigungen des Gastes, in denen dieser auf seine Geschäftsbedingungen verweist.

3. Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von der Preisliste oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

B. Nutzung und Reservierung

I. Vertragsabschluss, Änderungen

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Adlon Day Spa zustande.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

II. Umfang der Nutzung der Einrichtungen, Mindestalter, Bekleidung

1. Das Adlon Day Spa ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Behandlungsräume, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Gast hat den Behandlungsraum spätestens 30 Minuten nach dem Ende einer Anwendung oder Behandlung zu verlassen.

2. Sauna, Fitnesseinrichtungen, Solarium und Pool kann der Gast nach Verfügbarkeit und auf der Grundlage der aktuellen Preisliste nutzen.

3. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen den Poolbereich nur unter der Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten nutzen. Das Personal des Adlon Day Spa entscheidet im Einzelfall, welche Spa-Leistungen für einen Jugendlichen unter 16 Jahren in Betracht kommen.

4. Der Gast hat die Wahl, ob er Behandlungen und Anwendungen mit eigener oder vom Adlon Day Spa gestellter Bekleidung durchführen lassen will.

III. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretungsverbot

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Spa-Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Adlon Day Spa zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

2. Rechnungen des Adlon Day Spa ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Adlon Day Spa berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Adlon Day Spa ist ferner berechtigt, für die zweite und jede folgende Mahnung die Mahnkosten pauschaliert mit jeweils 5 Euro anzusetzen; dem Gast bleibt insoweit der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Adlon Day Spa vorbehalten.

3. Die Zahlung mit Wechseln, Schecks, Devisen oder Kreditkarten bedarf der Zustimmung des Adlon Day Spa. Die Annahme von Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.

4. Das Adlon Day Spa ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine Vorauszahlung von 20 Prozent des nach der Preisliste auf die vereinbarten Leistungen entfallenden Entgelts zu verlangen.

5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Adlon Day Spa aufrechnen oder mindern.

6. Ansprüche des Gastes dürfen nur mit Zustimmung des Adlon Day Spa abgetreten werden.

IV. Rücktritt des Gastes (Stornierung), Verspätung

1. Der Gast ist zum Rücktritt von dem mit dem Adlon Day Spa geschlossenen Vertrag nur bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Anfangstermin der gebuchten Spa-Leistung berechtigt. Soweit eine Gruppe von drei oder mehr Personen gemeinsam Spa-Leistungen gebucht hat, so ist der Gast nur bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Anfangstermin der gebuchten Spa-Leistung zum Rücktritt berechtigt. Nimmt der Gast Spa-Leistungen nicht in Anspruch, ohne dass ein wirksamer Rücktritt nach den vorstehenden Sätzen 1 und 2 vorliegt, so ist der Preis für die vereinbarte Spa-Leistung auch dann zu zahlen, wenn der Gast diese nicht in Anspruch nimmt.

2. Der Gast hat sich spätestens 20 Minuten vor dem vereinbarten Anfangstermin der gebuchten Spa-Leistung im Adlon Day Spa einzufinden. Erscheint er verspätet und verzögert sich deshalb der Beginn der Spa-Leistung, so wird deren vereinbarte Dauer entsprechend verkürzt, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarte Vergütung hätte.

3. Die Regelungen der Ziff. IV. 1. Satz 2 und Ziff. IV. 2. gelten nicht, wenn dem Gast, was er nachzuweisen hat, die Inanspruchnahme der Spa-Leistung zum vereinbarten Termin infolge eines Umstandes unmöglich ist, dessen Eintritt er nicht zu vertreten hat.

4. Die Regelungen der Ziff. IV. 1. und Ziff. IV. 2. gelten ferner nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Adlon Day Spa oder einer vom Adlon Day Spa zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5. Das Adlon Day Spa muss sich im Falle der Ziff. IV. 1. den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen oder ein durch anderweitige Verwendung seiner Leistungen etwaig erzielte Einnahmen nicht anrechnen lassen; § 615 Satz 2 BGB wird abbedungen.

V. Rücktritt des Adlon Day Spa

1. Wird eine fällige Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Adlon Day Spa gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Adlon Day Spa zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Adlon Day Spa berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Adlon Day Spa nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Leistungen vom Gast unter irreführenden oder falschen Angaben, z.B. zu seiner Person, gebucht werden; der Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht; das Adlon Day Spa begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die eigenen Mitarbeiter, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Adlon Day Spa in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Adlon Day Spa zuzurechnen ist.

3. Das Adlon Day Spa hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Adlon Day Spa entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Haftung des Adlon Day Spa

1. Das Adlon Day Spa haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist jedoch – soweit nicht VI.2. oder VI.6. eingreifen – beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Adlon Day Spa oder eines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

2. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Adlon Day Spa auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Inhaber des Adlon Day Spa oder einem Erfüllungsgehilfen des Adlon Day Spa verursacht wurde.

3. Das Adlon Day Spa weist darauf hin, dass Sauna, Fitnesseinrichtungen, Solarium und Pool zum Hotel Adlon gehören und von der Hotel Adlon GmbH betrieben werden, die nicht mit der Adlon Holding GmbH verbunden ist. Das Verhalten der Mitarbeiter der Hotel Adlon GmbH und des Hotels Adlon kann dem Adlon Day Spa nur dann zugerechnet werden, soweit diese als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) des Adlon Day Spa für Spa-Leistungen auftreten.

4. Beim erstmaligen Besuch des Adlon Day Spa wird dem Gast ein Konsultationsbogen zu seinem Gesundheitszustand vorgelegt, den der Gast auszufüllen hat. Bei weiteren Besuchen hat der Gast das Adlon Day Spa auf etwaige Änderungen seines Gesundheitszustandes von sich aus hinzuweisen, sofern diese Änderung dazu führen würde, dass die Angaben im Konsultationsbogen nicht mehr zutreffen. Das Adlon Day Spa haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Gast den Konsultationsbogen falsch oder unvollständig ausgefüllt hat oder seiner Hinweisobliegenheit nicht nachgekommen ist.

5. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Adlon Day Spa auftreten, wird das Adlon Day Spa bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hin bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), haftet das Adlon Day Spa auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Inhaber des Adlon Day Spa oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf 125.000 Euro für Personenschäden und auf 5.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

7. Für eingebrachte Sachen haftet das Adlon Day Spa dem Gast nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Adlon Day Spa oder eines Erfüllungsgehilfen. Im Adlon Day Spa zurückgelassene Sachen des Gastes oder von Dritten werden vom Adlon Day Spa auf Anfrage des Gastes auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt. Das Adlon Day Spa bewahrt zurückgelassene Sachen zwölf Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Gast zur Last. Nach Ablauf von zwölf Monaten werden die Sachen, sofern diese erkennbar werthaltig sind, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine Haftung des Adlon Day Spa ist ausgeschlossen.

8. Soweit dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Adlon Day Spa nur nach Maßgabe von VI.1. und VI.2..

VII. Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für das Adlon Day Spa als auch den Gast Berlin.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Sofern der Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand Berlin.

C. Mitgliedschaft

I. Anwendung der Allgemeinen Bedingungen für Nutzung und Reservierung

Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bedingungen für Nutzung und Reservierung (Teil B.) auch für die Mitgliedschaft im Adlon Day Spa.

II. Mitgliedschaft

1. Mitglied im Adlon Day Spa Club kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Mitgliedschaftsantrags durch das Adlon Day Spa. Ein Rechtsanspruch auf Einräumung der Mitgliedschaft besteht nicht; das Adlon Day Spa behält sich vor, einen Mitgliedschaftsantrag abzulehnen.

2. Die Mitgliedschaft wird auf ein Jahr fest geschlossen. Die Mitgliedschaft endet nach Ablauf des Jahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft findet nicht statt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Sollte das Mitglied aufgrund einer Schwangerschaft nicht imstande sein, die Spa-Leistungen zu nutzen, so verlängert sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Verhinderung. Die Schwangerschaft und die Dauer der Verhinderung sind auf Verlangen des Adlon Day Spa durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn dem Mitglied die Inanspruchnahme von Spa-Leistungen infolge eines Umstandes unmöglich ist, dessen Eintritt es nicht zu vertreten hat.

III. Mitgliedsbeitrag, Leistungen

1. Der Mitgliedsbeitrag und die durch die Mitgliedschaft erworbenen Anrechte richten sich nach der aktuellen Preisliste des Adlon Day Spa zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Mitgliedsbeitrag ist mit dem Beginn der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig; B. III. 3. gilt entsprechend. 

2. Das Mitglied hat die Wahl, ob die im Rahmen der Mitgliedschaft zu überlassenden Gutscheine für Spa-Leistungen auf ihn selbst oder auf einen von ihm zu bestimmenden Dritten ausgestellt werden.

3. Dem Mitglied werden nach Maßgabe der nach Ziff. III. 1. maßgeblichen Preisliste Vergünstigungen – z.B. Upgrade der gebuchten Behandlungsräume, längere Verweildauer, Preisnachlässe und kostenlose Leistungen – eingeräumt, die mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind.

4. Mitglieder sind berechtigt, Sauna, Fitnesseinrichtungen, Solarium und Pool kostenlos zu nutzen, wenn sie weitere kostenpflichtige Spa-Leistungen gebucht haben.

D. Datenschutzbestimmungen

I. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten

1. Das Adlon Day Spa erhebt, verarbeitet und nutzt die folgenden Daten seiner Gäste im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen: Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Gesundheitsangaben („personenbezogene Daten“). Gesundheitsangaben werden ausschließlich für Zwecke der Behandlung verwendet. Sonstige personenbezogene Daten des Gastes verwendet das Adlon Day Spa, um mit dem Gast geschlossene Verträge abzuwickeln und um ihn auf neue Angebote der Adlon Holding (Adlon Holding GmbH, Felix Gastronomiebetriebe GmbH, China Club Berlin GmbH & Co. KG) aufmerksam zu machen.

2. An Dritte außerhalb der Adlon Holding werden die personenbezogenen Daten weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Gast zuvor eingewilligt hat. Er kann eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen.

3. Der Gast hat bezüglich der personenbezogenen Daten die durch das Bundesdatenschutzgesetz gewährleisteten Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung; diese Rechte sind auszuüben durch eine Nachricht auf dem Postweg oder durch elektronische Post an den unter D. II. genannten Ansprechpartner.

II. Ansprechpartner

Ansprechpartner für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen und Bitten sowie für die Ausübung der unter Ziff. I. und II. beschriebenen Rechte ist: Ute Schroeder, Adlon Holding GmbH, c/o Hotel Adlon, Unter den Linden 77, 10117 Berlin, Tel: +49 30 301117-100, Fax: 030/301117-170, E-Mail: u.schroeder@adlon-holding.de. Auf Anfrage informiert der Ansprechpartner den Gast über die zu seiner Person bei der Adlon Holding GmbH gespeicherten Daten und den Inhalt seiner Einwilligung.

III. Sicherheitshinweis

Das Adlon Day Spa bemüht sich, personenbezogene Daten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind, und nutzt dafür alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit allerdings nicht gewährleistet werden. Gästen wird daher empfohlen, vertrauliche Informationen auf dem Postweg zu übermitteln.

E. Sprachfassung

Die deutsche Sprachfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Adlon Day Spa ist allein maßgeblich.